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ELEKTRISCHE BETRIEBSSICHERHEIT

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DGUV V3/V4 PRÜFUNG – ortsveränderliche elektrische Geräte und Betriebsmittelprüfung nach DIN VDE 0701-0702 und DGUV V3/V4 Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel/Maschinen

Als ortsveränderliche Betriebsmittel bezeichnet man elektrische Betriebsmittel, die leicht von einem zu einem anderen Ort bewegt werden können. Diese Betriebsmittel sind nach DGUV V3 und V4, Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Defekte elektrische Arbeitsmittel können sowohl eine Gefahr für die damit arbeitenden als auch für die in der Nähe befindlichen Personen sein. Außerdem können sie den Betriebsablauf stören. Die Erstprüfung / Wiederholungsprüfung soll zum Schutz dienen, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch der Geräte keine Gefahr für die Benutzer oder die Umgebung besteht.
Die befähigte Person legt fest, welche Prüfungen durchzuführen sind, um die Sicherheit des Prüflings festzustellen.

 

Prüfumfang:

  1. Besichtigen
  2. Messen
  3. Erproben, Funktionsprobe
  4. Bewertung der Einzelprüfungen
  5. Vorgabe/Empfehlung des nächsten Prüfzyklus
  6. Dokumentation der Prüfergebnisse

 

Jede Einzelprüfung am Prüfling muss mit positivem Ergebnis abgeschlossen worden sein,
bevor die nächste begonnen wird.

 

Wissenswerte Informationen:

Bei Kaltgeräteanschlussleitungen / Euroanschlussleitungen handelt es sich um Netzkabel, die nicht fest mit dem Hauptgerät verbunden sind, sondern davon getrennt werden können. Sobald das Kabel leicht entfernt und getauscht werden kann, handelt es sich um ein eigenständiges Betriebsmittel, das auch separat geprüft werden sollte.
So empfiehlt es auch die DGUV Vorschrift 3 / 4 [früher BGV A3].
Wir raten unseren Kunden im Sinne der anerkannten Regeln der Technik und einer vollständigen sowie rechtssicheren Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 / 4, jede Prüfung elektrischer Betriebsmittel wie der Kaltgeräteanschlussleitung / Euroanschlussleitung separat durchführen zu lassen und dieses auch separat kennzeichnen.
[An Büroarbeitsplätzen zum Beispiel kommt es häufig vor, dass Monitore etc. bewegt und getauscht werden.
Die Kaltgeräteanschlussleitung wird entfernt, verbleibt dabei in der Regel am Platz und wird wieder an den alten oder sogar einen völlig anderen Monitor angeschlossen.
In diesen Fällen haben sich die bei der Prüfung herrschenden Bedingungen geändert und die Geräte sind nicht mehr als klar rechtssicher nach DGUV Vorschrift 3 / 4 geprüft anzusehen. – dies gilt auch bei TV-Geräten, Druckern uvm.]

DIN VDE 0105-100

wiederkehrende Prüfung nach DIN VDE 0105-100

Die Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel zur Absicherung Ihres Unternehmens ist unabdingbar,
um Ihnen eine langfristige Anlagenverfügbarkeit zu gewährleisten.
Durch mangelhafte Planung und Installation sowie unzureichende Prüfung und Wartung von Elektroanlagen ergibt sich eine erhebliche Brandgefahr. Die DGUV V3 gibt Richtlinien vor, an denen sich Unternehmer orientieren können.
Demnach sind ortsfeste Anlagen mindestens alle vier Jahre zu prüfen.
Befindet sich die ortsfeste Anlage in sensiblen Bereichen und ist außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt (DIN VDE 0100 Gruppe 700) muss jährlich geprüft werden.
Beispiele hierfür sind:

  • Anlagen auf Baustellen
  • Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen
  • Anlagen im Freien und in Feuchträumen

 

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Unternehmer dafür zu sorgen,
dass die ortsfeste Anlage ordnungsgemäß funktioniert.
Die Elektrofachkraft überprüft dies im Rahmen einer Erstprüfung.

DIN VDE 0100-600

Erstprüfung oder nach Umbauten, Anpassungen sowie Erweiterungen der Anlagen

Gemäß DIN VDE 0100-600 sind an ortsfesten Anlagen folgende Prüfschritte durchzuführen:

  1. Besichtigen
  2. Messen
  3. Erproben

 

Durch Erproben stellt die Elektrofachkraft fest, ob die ortsfeste Anlage ordnungsgemäß funktioniert.
Während der Besichtigung überprüft die Elektrofachkraft die ortsfesten Anlagen auf:

  • Zugänglichkeit
  • äußerliche Mängel
  • Defekte und Installationsfehler
  • unsachgemäße Verwendung

 

Der Messvorgang umfasst folgende Aspekte:

  • Durchgängigkeit der Schutzleiterverbindungen
  • Messung des Erdungswiderstandes
  • Nachweis des Isolationswiderstandes
  • Spannungsmessung

 

Regelmäßige Wiederholungsprüfungen sind unabdingbar – Ortsfeste Anlagen unterliegen einem natürlichen Verschleiß.
Durch die Wiederholungsprüfungen wird sichergestellt, dass von den ortsfesten elektrischen Anlagen keine Gefahr ausgeht.
Die Wiederholungsprüfung läuft gemäß DIN VDE 0105 ebenfalls nach den oben genannten Prüfschritten ab.
Die zuständige Elektrofachkraft überprüft beispielsweise, ob Verschleißteile ordnungsgemäß erneuert wurden.
Hat die ortsfeste Anlage die Prüfung bestanden, wird dies dokumentiert und durch eine Prüfplakette bestätigt.
Sollte ein Mangel festgestellt werden, hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass dieser Zustand unverzüglich behoben wird. Eine erneute Prüfung ist erforderlich. Die Prüfung wird durch eine entsprechende Dokumentation abgerundet.

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